Liebe Dartsportfreunde,
es erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen (zuletzt vom NBV, daher die Punkteaufführung), wie und und unter welchen Bedingungen die Liga starten wird. Wir möchten Euch dieses gern umfassend beantworten.
Zu Punkt 1 (Beiträge):
Sollte es zu einem erneuten Lockdown und den damit verbunden Einschränkungen bzw. Schließungen von Spiel- bzw. Gaststätten kommen, können bereits entrichtete Beiträge nicht erstattet werden. Die EDLO e.V. besitzt den Status der Gemeinnützigkeit, dies beinhaltet, dass keinerlei Gelder aus dem Vereinsvermögen zurückerstattet werden können, da wir mit so einer Handlung die Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzten. Dies hätte erhebliche steuerliche Nachteile für uns und würde das finanzielle Überleben der EDLO e.V. gefährden.
Zudem bitten wir Folgendes zu überlegen: Wir sprechen über eine monatliche Belastung in Höhe von 1,25 €. Die EDLO e. V. ist z. B. kein Fitnessclub, bei dem man für geleistete Beiträge (die deutlich höher sind als monatlich 1,25 €) eine Gegenleistung beansprucht. Wir sind ein Verein, der unabhängig vom Spielbetrieb besteht und seine Kosten decken muss, die Jahresgebühr dient somit dem Erhalt der EDLO e.V., von diesem Geld werden z. B. die Miete der Geschäftsstelle beglichen, die Spielberichtsbögen bezahlt u.a.
Zu Punkt 2 (Tragen eines Mund-/Nasenschutzes):
Die Stadt Oberhausen (und dort befindet sich die überwiegende Mehrzahl der Spielstätten) hat die Anweisung herausgegeben, dass in Gaststätten beim Verlassen des zugewiesenen Sitzplatzes ein Mund-/Nasenschutz getragen werden muss. Dies ist keine Anordnung der EDLO e.V., wie das in anderen Städten praktiziert wird, können und wollen wir weder bewerten noch beurteilen. In den privat geführten Vereinsheimen ist dies lediglich eine Empfehlung. Die Wirte haben vom Ordnungsamt die Auflagen mitgeteilt bekommen, unter welchen Bedingungen der Spielbetrieb in den Räumen aufgenommen werden darf. Der Vorstand ist leider nicht in der Lage, sich um die Einhaltung bzw. Auflagen zu kümmern, dies ist Angelegenheit der Wirte und Betreiber.
Leider sind auch wir auf Informationen der Stadt Oberhausen (Ordnungsamt Herr Giep) angewiesen, wir wissen derzeit auch nicht mehr als ihr. Es wird gemunkelt, dass es im August eine Lockerung der Mundschutzpflicht geben könnte, ob und wann dies passiert, wissen auch wir nicht.
Zu Punkt 3 (Räumlichkeiten beim NBV):
Die EDLO e.V. bietet lediglich eine Saison-Planung an, der Vorstand ist jedoch nicht für die Spielstätten verantwortlich. Jede Mannschaft hat sich um eine geeignete Spielstätte zu kümmern und neben den Anforderungen der LSO auch auf die Einhaltung der sonstigen Vorschriften zu achten (dies gilt im Besonderen zu Corona-Zeiten). Ob freitags Ligaspiele durchgeführt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Mannschaften, der normale Spieltag gilt in der Zeit von Freitag- bis Sonntagabend. Es sollte möglich sein, dass Absprachen bei räumlicher Enge mit dem Gegner durchgeführt werden, wann und zu welcher Uhrzeit ein Spiel durchführbar ist.
Zu Punkt 4 (Verlegung des Saisonbeginns):
Wir haben uns (vorausgesetzt, es gibt keine neuen Einschränkungen) auf den Saisonstart 15.08.(Pokal) bzw. 22.08.20 (Liga) geeinigt. Eine weitere Verschiebung z. B. in den September würde zu einer noch größeren Zahl von Megaspieltagen führen. Start im September würde bedeuten, dass wir über 9 Megaspieltage sprechen. Dies wird die Wirte vor immense Probleme stellen (sofern es bei den städtischen Anordnungen bleibt), diese Spieltage zu stemmen. Eine Antikstube XXL darf z. B. nur 4 Automaten derzeit bespielen lassen. Bei der Anzahl der gemeldeten Mannschaften allein in dieser Spielstätte stellt dies schon eine Herausforderung dar.
Mit sportlichem Gruß, bleibt alle gesund,
Euer Vorstand